Ihr Lebensretter
Jetzt auch als EX-PNA

Wer kennt das nicht? Im vielen Bereichen der Wasser- und Abwasseranlagen ist der Bereitschaftsdienst im regelmäßigen Wechsel mit einem einzigen Mitarbeiter Besetzt.
Die PSA (persönliche Schutzausrüstung) ist heute selbsverständlich! Aber Mitarbeiter, die in Alleinarbeit tätig sind werden unzulässig hohen Risiken ausgesetzt.
Die DGUV - Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung fordert in ihrer BGI/GUV-I 8653 "Sicherheit und Gesundheitsschutz im Abwasserbereich eine PNA (PersonenNotsignalAnlage) zum Schutz der allein arbeitenden Mitarbeiter. Der Dienstherr steht hier in der Verantwortung, seine in der Alleinarbeit tätigen Mitarbeiter entsprechend zu schützen.
Aber nicht nur der Arbeitgeber steht hier in der Verantwortung! Auch der einzelne Mitarbeiter ist hier gefordert!
Ein PNA-Gerät zur Erweiterung der PSA ist nur so gut, wie sein Träger! D.h. der Mitarbeiter muss sich in der Zeit seiner Alleintätigkeit, in der mit einem PNA-Gerät geschützt werden soll, an gewisse "Spielregeln" halten um im Notfall auch gerettet zu werden.
Sie haben Fragen zum PNA-System und unseren Dienstleistungen?