Anfang des Jahres ging das PNA - System der Detmolder Abwasser GmbH erfolgreich in Betrieb.Im Rahmen einer Gefährdungsanalyse wurde ein erhöhtes, in Teilbereichen sogar kritische Gefährdungsstufen
(Risiko R<=30) erkannt. Die Veranlassung der Risikoanalyse eribt sich aus § 823 BGB, dass Unternehmer die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Dritten (fremden Personen) wahrnehmen müssen. Damit gelten die Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) im eigenen Unternehmen auch für die Beauftragten!
Gefährdungsbeurteilung
Nach § 5 ArbSchG muss der Arbeitgeber die Gefährlichkeit der Tätigkeiten von allein arbeitenden Personen beurteilen und auch die Handlungsfähigkeit der Personen nach einem möglichen schädigenden Ereignis betrachten.
Die Gefährdungsfaktoren können der
entnommen werden.
Rechtliche Grundlagen
Eribt die Gefährdungsanalyse ein erhöhte oder sogar kritisches Gefährungspotential, dann müssen Mitarbeiter entstsprechend geschützt werden, also
PNA (Personen-Notsignal-Anlagen) eingesetzt werden.
Die einschlägigen Regeln zur Absicherung von Alleinarbeit sind in
geregelt. Für die technik von GSM basierten Personen-Notsignal-Geräten (
PNG) gilt die
und bei gefährlichen Alleinarbeiten zusätzlich die
sofern sicher gestellt ist, dass eine
PNA-11 durch die Verwendung zusätzlicher und ständig vorhandener technischer Einrichtungen als Gesamtheit den Anforderungen der Regel "Einsatz von Personen-Notsigmal-Anlagen" (BGR139) entspricht, so ist deren Einsatz auch bei gefährlichen Alleinarbeiten möglich."